Sachverhaltsklärung
Eine genaue juristische Bewertung bzw. Hilfestellung durch Rechtsanwalt Patrick de Backer ist nur möglich, wenn der Sachverhalt feststeht. Ein „Mobbingprotokoll/chronologische Schilderung“ ist deshalb sinnvoll. Um eventuelle Ansprüche prüfen und berechnen zu können, werden der Arbeitsvertrag und auch Gehaltsunterlagen benötigt.
Anwaltsbeauftragung
Wenn Sie eine schnelle Bearbeitung durch Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer
wünschen, benötigt er Folgendes von Ihnen:
Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht; Ihre Anliegen und Daten werden deshalb absolut vertraulich behandelt.
Schicken Sie Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer diese Unterlagen
per E-Mail unter anwalt@de-backer.de
per Fax unter 069 95 90 91-13 oder
per Post unter RA Patrick de Backer, Klettenbergstraße 14, 60322 Frankfurt am Main, zu.
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