Ihr Recht ist mein Ziel!
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Was ist bei Mobbing zu tun?

Sachverhaltsklärung

 

Eine genaue juristische Bewertung bzw. Hilfestellung durch Rechtsanwalt Patrick de Backer ist nur möglich, wenn der Sachverhalt feststeht. Ein „Mobbingprotokoll/chronologische Schilderung“ ist deshalb sinnvoll. Um eventuelle Ansprüche prüfen und berechnen zu können, werden der Arbeitsvertrag und auch Gehaltsunterlagen benötigt.

 

Anwaltsbeauftragung
Wenn Sie eine schnelle Bearbeitung durch Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer wünschen, benötigt er Folgendes von Ihnen:

  1. Arbeitsvertrag (Kopie)
  2. Gehaltsabrechnung Dezember (zur Ermittlung des Jahresbruttoeinkommens)
  3. Letzte, aktuelle Gehaltsabrechnung
  4. Mobbingprotokoll, chronologisch und sachlich (Wann ist was wo vorgefallen; wer hat gehandelt; ev. welche Zeugen)
  5. Kopien eventueller Abmahnungen
  6. Mitteilung der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft und Policennummer (oder Kopie der Versicherungspolice)
  7. Mitteilung, seit wann die Rechtsschutzversicherung besteht und ob Sie eine Selbstbeteiligung haben
  8. Erteilung einer Anwaltsvollmacht (im Original, siehe "Anwaltsvollmacht Formular“)
  9. Erteilung einer gesonderter Vollmacht für Arztangelegenheiten, damit Herr RA de Backer bei einer gesundheitlichen Beschädigung durch Mobbing Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nehmen kann.

 

Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht; Ihre Anliegen und Daten werden deshalb absolut vertraulich behandelt.

 

Schicken Sie Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer diese Unterlagen

per E-Mail unter anwalt@de-backer.de

per Fax unter 069 95 90 91-13 oder

per Post unter RA Patrick de Backer, Klettenbergstraße 14, 60322 Frankfurt am Main, zu.

 

Beachten Sie auch meine neue Homepage

 

www.anwalt-gegen-mobbing.de

 

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Kontaktieren Sie uns unter  069 95 90 91 -12 oder direkt per Kontaktformular.

De Backer Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Patrick P. de Backer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Spezialist für Schufa-Angelegenheiten

Anschrift

Rechtsanwalt

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Patrick P. de Backer
Klettenbergstraße 14
60322 Frankfurt am Main

 

Telefon

+49 (0)69 95 90 91-12

 

Fax

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