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Definitionen (Mobbing, Bossing und Straining)

Nach einer Befragung im Auftrage der Europäischen Union werden 1,8 Mio deutsche Arbeitnehmer jährlich von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt. Unter dem Titel "Der Feind in meinem Büro" hat sich der Spiegel in der Ausgabe 16/2012 ausführlich mit diesem Thema beschäftigt. In den letzten 12 Monaten seien rund 8 % der befragten deutschen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz diskriminiert worden. Etwa 5 % wurden nach eigenen Angaben gemobbt oder schikaniert. Das mache krank. Die dadurch entstehenden Fehltage sollen die deutschen Unternehmen jährlich 2,3 Mrd. € kosten.

 

Der Begriff Mobbing (aus dem Englischen von to mob für schikanieren, anpöbeln) bezeichnet einen systematischen Anfeindungsprozess über einen längeren Zeitraum. Ein Mobbingopfer wird in seinem Arbeitsumfeld unter massiven psychischen Druck gesetzt. Die auf längere Zeit angelegte zusätzliche Belastung im Alltag ist Ziel dieser Handlung und führt in der Regel zu psychischen Gesundheitsschäden. Dieses Verhalten begründet einen Anspruch auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB und Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. In Betracht kommt auch eine Haftung des Arbeitgebers aus arbeitsvertraglichen Neben- und Fürsorgepflichten.

 

Geht dieses Mobbing vom Vorgesetzten oder dem Chef aus, spricht man auch von Bossing.

 

Eine einzelne feindselige Handlung mit anhaltenden diskriminierenden Folgen wird neuerdings mit dem Begriff "straining" bezeichnet.

Straining (aus dem Englischen to strain für belasten, überanstrengen und strapazieren) beschreibt eine bewusste, vorsätzlich herbeigeführte Belastungshandlung, unter dem das Strainingopfer psychisch oder physisch erkrankt. Bei Strainingfällen handelt es sich stets auch um eine Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

 

Hilfe von Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, finden Sie unter der Rubrik "Was ist bei Mobbing zu tun?"

 

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