Seit vielen Jahren ist Herr Rechtsanwalt P. de Backer auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge tätig.
Herr Rechstanwalt Patrick de Backer hat einen Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht erfolgreich absolviert.
Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer ist gemäß § 7 Abs.1 BORA zusätzlich qualifiziert als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sichergestellt werden soll, dass der Wille des Erblassers tatsächlich umgesetzt wird oder ein Streit der Erben über die Verteilung des Nachlasses zu befürchten steht. Auch bei einem sog. Behindertentestament ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll. Sollten Sie eine Testamentsvollstreckung in Erwägung ziehen, können / sollten Sie dies in Ihrem Testament anordnen. Besser ist es, wenn Sie diese Thematik zuvor mit Herrn Rechtsanwalt de Backer erörtern. Rufen Sie Herrn Rechtsanwalt de Backer an oder schicken Sie eine E-Mail.
Herr Rechtsanwalt de Backer kann Ihnen des Weiteren helfen bei:
Durch Zugriff auf verschiedene juristische Datenbanken ist Herr Rechtsanwalt de Backer stets über aktuelle Änderungen der Rechtslage informiert. Im Rahmen der Beratung sind in diesem Bereich insbesondere die Änderungen durch die Erbrechtsreform zum 1. Januar 2010 in vollem Umfang berücksichtigt.
Darüber hinaus sind auch oft steuerliche Aspekte zu berücksichtigen bzw. zu bedenken, z.B. durch eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten, die sog. vorweggenommene Erbfolge, "Verschenken statt vererben".
Hier gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, bei rechtzeitiger Beratung können viele, sonst später auftretende Probleme bereits im Vorfeld vermieden werden.
Rechtsstreitigkeiten rund ums Erbrecht sind für die Betroffenen sehr belastend, qualifizierte und einfühlsame Beratung ist hier entscheidend.
Bei Herrn Rechtsanwalt Patrick P. de Backer sind Sie dabei in guten Händen!
Sie haben weitere Fragen oder möchten uns beauftragen?
Kontaktieren Sie uns unter 069 95 90 91 -12 oder direkt per Kontaktformular.
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