De Backer Rechtsanwälte stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in ausgesuchten Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.
Rechtsanwalt Patrick P. de Backer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Arbeitsrecht (Mobbingabwehr,
Kündigungsschutzklage)
- Arzthaftungsrecht (Behandlungsfehler)
- Bankrecht (SCHUFA)
- Erbrecht (Pflichtteilsrecht,
Testamentsvollstreckungen)
Curriculum Vitae:
Humanistisches Gymnasium St.Rita-College/Antwerpen (Belgien)
1980
Vorzeitiges bilinguales Abitur, Ziehenschule, Frankfurt am Main
1981 bis 1987
Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Erbrecht und internationales Recht
1987
1. Juristisches Staatsexamen
1988 bis 1990
Rechtsreferendar beim Landgericht Wiesbaden.
Referendar beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main -Arzthaftungssenat -
Referendar beim Staatlichen Schulamt in Bad Homburg.
Referendar bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden
Mitarbeit in einer wirtschaftsrechtlich orientierten internationalen Anwaltskanzlei.
1990
2 . Juristisches Staatsexamen mit Prädikatsnoten Klausuren
1991
Gründung der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Patrick de Backer
2011
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Erwerb des Zertifikats der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge e.V. (AGT)
2012
Erfolgreich absolvierter Lehrgang Fachanwalt für Arbeitsrecht
2013
Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main "aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen".
2013
Lehrgang Fachanwalt für Erbrecht; erfolgreich absolviert.
Mitgliedschaften:
Besondere Kenntnisse
Herr Rechtsanwalt Patrick P. de Backer spricht und korrespondiert in
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