Rechtsanwälte haben für die außergerichtliche Vertretung eines Mandanten die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Diese ist in der Regel günstiger für den Mandanten, als die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), da sich die Gebühren beim RVG nach dem Gegenstandswert (Streitwert) richten und diese können bei Arbeits- oder Erbrechtsstreitigkeiten recht hoch sein.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klärt Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer die Kostenübernahme gerne für Sie ab.
Eine Ersteinschätzung ( = Beurteilung der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten) ist grundsätzlich kostenlos.
Schildern Sie Herrn Rechtsanwalt de Backer Ihr Problem; er wird dann sorgfältig die Rechtslage prüfen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Wenn eine Rechtsberatung erfolgt, wird diese zunächst auf Erstberatungsbasis abgerechnet, hierbei entstehen Ihnen maximal € 250,-- an Kosten, diese werden in der Regel sogar von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Nach Prüfung Ihrer Angelegenheit und Einschätzung des erforderlichen Arbeitsaufwandes wird Herr Rechtsanwalt de Backer Ihnen einen Honorarvorschlag unterbreiten (entfällt, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht).
Sie haben weitere Fragen oder möchten uns beauftragen?
Kontaktieren Sie uns unter 069 95 90 91 -12 oder direkt per Kontaktformular.
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