Ihr Recht ist mein Ziel!
Ihr Recht ist mein Ziel!

Arbeitsrecht

Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht?        

Ihr Arbeitsverhältnis ist ordentlich oder gar fristlos gekündigt worden?

Sie werden gemobbt oder fühlen sich diskriminiert?

 

Dann sind Sie bei mir genau richtig!

 

Die Zeitschrift "TV HÖREN UND SEHEN" zählt mich in der Ausgabe 8/2014 zu den TOP-15- Kanzleien im Bereich Arbeitsrecht in Deutschland. Bei mir bekommen  Sie schnelle und effektive Hilfe von einem kompetenten Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

 

Am besten konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar und unberechtigt. 

 

Das Arbeitsverhältnis hat existentielle Bedeutung für Sie als Arbeitnehmer.

 

Wenn der Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung.

(Bei älteren Arbeitsverhältnissen - die bereits vor dem 31.12.2003 bestanden - auch bei mehr als 5 Mitarbeitern!) 

 

Dies bedeutet, dass an die Wirksamkeit der Kündigung recht hohe Anforderungen gestellt werden und die Kündigung deshalb oft nicht rechtens ist.

 

Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses könnte deshalb bei Gericht durchgesetzt werden. Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings als zerrüttet einzustufen ist, sollte die Strategie besser dahingehen, eine Auflösung mit Entschädigungsregelung (Abfindung) anzustreben.

 

Über die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet alleine das zuständige Arbeitsgericht; allerdings sollte dabei beachtet werden, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zustellung der schriftlichen Kündigung erhoben werden muss.

 

Die Zeit, einen Anwalt einzuschalten, drängt deshalb schon. 

 

Hinzu kommt, dass die Dreiwochenfrist dazu genutzt werden sollte / genutzt werden kann, vielleicht doch noch eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen, z.B. durch Abschluss eines Arbeitsaufhebungsvertrages (mit Abfindungsregelung).

Dabei sollten auch steuerliche Aspekte berücksichtigt und darauf geachtet werden, dass es - für den Fall der späteren Arbeitslosigkeit - keine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld gibt.

 

Herr Rechtsanwalt de Backer ist seit ca, 30 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erfolgreich tätig und hat schon für viele Arbeitnehmer - insbesondere auch außergerichtlich! - sehr gute Abfindungen (speziell bei Banken und Versicherungsunternehmen) verhandeln können.

 

Herr Rechtsanwalt de Backer kann arbeitsrechtliche Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet - ohne Mehrkosten für Sie! - annehmen. Er kann auch Gerichtstermine an dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht wahrnehmen.

 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel alle Kosten der anwaltlichen Vertretung. Bei einem geringeren Einkommen (ohne RSV) kann auch Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. 

 

Was ist zu tun?

 

Schicken Sie Herrn RA de Backer, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

per E-Mail (gescannt) oder per Fax (oder per Post)

  • das Kündigungsschreiben
  • den Arbeitsvertrag
  • die Dezembergehaltsabrechnung (wegen dem Jahresbrutto)
  • die letzte, aktuelle Gehaltsabrechnung
  • ev. sonstige Korrespondenz (Abmahnungen)
  • den Namen und die Adresse der Rechtsschutzversicherung
  • die Policennummer

 

Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer reagiert in der Regel innerhalb von 24 Stunden und bestätigt Ihnen dann die Mandatsannahme.

 

Bei Fragen können Sie gerne zu den üblichen Bürozeiten anrufen; im Notfall kann auch ein Telefontermin am Abend oder am Wochenende vereinbart werden. 

 

Wir werden Erfolg haben!

Sie haben weitere Fragen oder möchten uns beauftragen?

 

Kontaktieren Sie uns unter  069 95 90 91 -12 oder direkt per Kontaktformular.

De Backer Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Patrick P. de Backer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Spezialist für Schufa-Angelegenheiten

Anschrift

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Patrick P. de Backer
Klettenbergstraße 14
60322 Frankfurt am Main

 

Telefon

+49 (0)69 95 90 91-12

 

Fax

+49(0)69 95 90 91-13

 

E-Mail

anwalt@de-backer.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Mandatsbedingungen

zum Download

AKTUELLES
 

Bewertungen

Schauen Sie sich die Bewertungen zufriedener Mandanten der Kanzlei

www.anwalt.de/de-backer an!

 

Herr de Backer zählt zu den

TOP-Anwälten Deutschlands!

 

Webseiten

Die weiteren Webseiten:

www.anwalt-gegen-mobbing.de

www.anwalt-gegen-auskunftei.de

Druckversion | Sitemap

© Rechtsanwalt Patrick de Backer
Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.

Anrufen

E-Mail

Anfahrt