Herzlich Willkommen bei Rechtsanwalt Patrick de Backer!
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit - wir finden eine gute Lösung.
Kontakt und Terminvereinbarung:
+49 (0)69 95 90 91-12
Bürozeiten:
Mo - Fr: 9:00 - 18:00
Rechtsanwalt Patrick P. de Backer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Herr Patrick de Backer hat zudem die Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht erfolgreich absolviert und ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Er ist Gründer der Anwaltskanzlei De Backer Rechtsanwälte.
Seit ca. 30 Jahren berät und vertritt Herr de Backer Mandanten bundesweit in
- ARBEITSRECHTSANGELEGENHEITEN
(Spezialgebiet: Anwalt gegen Mobbing
und AGG-Benachteiligung / Diskriminierung)
Herr Rechtsanwalt de Backer hat bereits viele Arbeitnehmer vertreten, die bei den größten Banken und Versicherungen sowie Dax-Unternehmen beschäftigt waren.
Es muss keineswegs ein Kampf "David gegen Goliath" sein, wenn Sie den richtigen Anwalt an ihrer Seite haben. Wissen ist Macht!
In der Regel gelingt eine außergerichtliche Einigung, es konnten aber auch vor Gericht (Arbeitsgericht Frankfurt am Main) aktuell große, zum Teil hohe sechstellige Abfindungen erreicht und - trotz der sehr schwierigen Materie- Entschädigungen (wegen Mobbings / Persönlichkeitsrechtsverletzungen) eingeklagt werden, daneben lange Freistellungszeiträume (unter voller Lohnfortzahlung nebst Sonderzahlungen) von bis zu zwei Jahren!
Dies bedeutet nicht, dass dies immer möglich sein wird, aber Sie dürfen versichert sein,
qualifizierte Beratung und Hilfe von einem spezialisierten Fachanwalt zu erhalten.
- ERBRECHTSANGELEGENHEITEN
(Spezialgebiet: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckungen)
- DATENSCHUTZRECHT
(Spezialgebiet: SCHUFA, SCHUFA-Löschungen).
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Patrick de Backer in der außergerichtlichen Beratungstätigkeit ebenso kompetent und erfahren wie in der gerichtlichen Vertretung vor allen Arbeitsgerichten einschließlich dem Bundesarbeitsgericht.
Rechtsanwalt Patrick de Backer hat eine Zusatzausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht erfolgreich absolviert und hat zudem gemäß § 7 Abs.1 BORA die Zusatzqualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) erworben.
Lieber gleich zum Spezialisten, denn guter Rat zahlt sich aus!
Aufgrund der modernen Kommunikationsmittel (Telefon, E-Mail) ist ein Vor-Ort-Termin in der Regel nicht erforderlich, wenn es gewünscht wird, ist ein persönliches Gespräch aber selbstverständlich gerne möglich.
Rechtsanwalt Patrick de Backer in den Medien:
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