Mobbing am Arbeitsplatz, Persönlichkeitsverletzungen oder Burnout?
Werden Sie von Ihrem Chef, Vorgesetzten oder Kollegen gemobbt?
Dann brauchen Sie Schutz, Verständnis und kompetente Hilfe. Mobbingfälle sind sicherlich, insbesondere auch juristisch, kein einfaches Terrain. Aber Sie sollten sich davon nicht abschrecken lassen und -endlich- handeln. Dabei ist es ratsam, die Hilfe eines ausgebildeten, auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes mit dem Spezialgebiet Mobbing in Anspruch zu nehmen.
"Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen"
(Zit. Johann Wolfgang von Goethe).
Rechtsanwalt Patrick P. de Backer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Herr RA de Backer kennt viele Unternehmen in Deutschland bestens. Er findet in den meisten Fällen mit der Personalabteilung oder Geschäftsleitung eine gute und faire außergerichtliche Lösung. Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer kann Sie
-selbstverständlich- aber auch vor Gericht vertreten.
Die Rechtsprechung beschäftigt sich immer mehr mit dem Thema "Mobbing" und es ergehen endlich Urteile, die der Problematik auch gerecht werden. Es gibt eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten, um die Sache "in den Griff zu bekommen".
So aussichtlos, wie manche Mandanten zunächst oft meinen, ist die Situation gar nicht! Aber nur, wer umfassend informiert ist und sich kompetent beraten lässt, kann die richtige Entscheidung treffen.
Es gilt somit: Wissen ist Macht!
Sie können bei Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer davon ausgehen, dass er genügend Einfühlungsvermögen und Sensibilität hat, um Ihr Anliegen zu verstehen und ernst zu nehmen. Er findet (fast) immer eine gute Lösung, um dem Mobbing ein Ende zu setzen; auch sehr hohe Abfindungen, Freistellungen und / oder Schadensersatzzahlungen hat Herr Rechtsanwalt de Backer selbst in schwierigen Fällen erreichen können.
(Schauen Sie sich die positiven Mandantenbewertungen an!).
Neben der menschlichen Dimension ist die entscheidende juristische Frage zunächst die, ob der Arbeitgeber (Chef, Personalabteilung, Vorgesetzte) eine Vertragsverletzung begangen hat oder eben nicht. Dann sind noch weitere Fragen (wie die Dokumentation / Beweisproblematik) zu klären. Auch gegen Mobbing von Kollegen/Kolleginnen gibt es Handlungsmöglichkeiten.
Eine möglichst frühzeitige, kompetente Rechtsberatung durch einen "Mobbingspezialisten" hilft, einen raschen Weg aus der "Mobbingfalle" zu finden und / oder eine Gegenstrategie zu entwickeln. Zu beachten ist dabei insbesondere, dass durch fortgesetztes Mobbing vielfältige, gesundheitliche Schäden entstehen können und auch deshalb ein rechtzeitiges Handeln und konsequentes Gegensteuern unbedingt angezeigt ist.
Das Handeln sollte aber nicht darin bestehen, dass der Arbeitnehmer kurzerhand das Arbeitsverhältnis selbst kündigt, da in diesem Falle eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug droht (§ 144 Abs. 1 Nr.1 SGB III).
Vielmehr sollte ein arbeitsrechtlich erfahrener Anwalt prüfen, ob eine Mobbingkonstellation vorliegt. Dann gibt es verschiedene Handlungsalternativen. Oft kann dem Mobbing z.B. Einhalt geboten werden, in dem der Arbeitgeber eine juristisch fundierte und qualifizierte Abmahnung erhält.
Wenn dies nicht fruchtet oder bereits zu viel Porzellan zerschlagen ist, bestehen aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 8 AZR 709/06; Urteil vom 16.05.2007) sowie -exemplarisch- LAG Thüringen 5 Sa 63/04, Urteil vom 28.06.2005) und neuerer Gesetze Ansprüche unterschiedlichster Art. Die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche erfordern jedoch viel Fingerspitzengefühl und juristisches Geschick. Beides können Sie bei Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer erwarten.
Um prüfen zu können, welchen Weg wir in Ihrem Falle gehen können/sollten, empfiehlt es sich, Ihre Mobbingsituation Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer zunächst kurz per E-Mail
(Bitte Kontaktformular nutzen!) zu schildern.
Seien Sie versichert, dass Ihr Anliegen absolut vertraulich behandelt wird. (Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht). Anschließend wird Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit dann ausführlicher entweder telefonisch oder persönlich mit Ihnen zu besprechen.
Sie können aber auch gerne direkt unter 069 / 95 90 91-11 anrufen, haben Sie jedoch bitte Verständnis, dass Herr Rechtsanwalt de Backer nicht immer erreichbar ist;
Sie können auch zunächst mit einer seiner Assistentinnen,
Frau Marra oder Frau Breider sprechen; diese können dann ggf. einen Telefontermin mit Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer vereinbaren.
Aufgrund der modernen Kommunikationsmittel und vorhandener Mobilität kann Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer Mandate aus ganz Deutschland betreuen.
Auch bei Boreout oder Burnout (oft auch durch Mobbing verursacht) kann RA de Backer Ihnen helfen!
Und das Beste zum Schluss:
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in aller Regel die gesamten Kosten des Verfahrens! Teilen Sie Herrn Rechtsanwalt de Backer dann den Namen der Versicherung sowie die Policennummer mit, er klärt dies dann gerne für Sie.
Wir werden Erfolg haben!
Weitere Informationen finden Sie unter meiner neuen Homepage
Sie haben weitere Fragen oder möchten uns beauftragen?
Kontaktieren Sie uns unter 069 95 90 91 -12 oder direkt per Kontaktformular.
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